Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2025 · In Kraft ab: 20. Februar 2025
1. Definitionen
In diesen AGB gelten folgende Begriffe:
- «Tiefrohr» / «wir» / «uns»: Tiefrohr, Inhaberschaft Markus Kälin, Weinbergstrasse 48, 8408 Winterthur
- «Kunde» / «Sie»: Natürliche oder juristische Person, die eine Leistung von Tiefrohr in Anspruch nimmt
- «Leistung»: Sanitärarbeiten gemäss Leistungsbeschrieb (Inspektion, Reinigung, Installation)
- «Auftrag»: Vereinbarung zwischen Tiefrohr und dem Kunden über eine konkrete Leistung
- «Vereinbarung»: Diese AGB zusammen mit dem jeweiligen Auftragsbestätigung
2. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Tiefrohr gegenüber Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB.
Unsere Leistungen richten sich an Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder Betriebssitz in der Schweiz.
3. Leistungsbeschrieb
Tiefrohr erbringt folgende Sanitärdienstleistungen:
- Sanitäre Erstinspektion & Leckbehebung (CHF 265)
- Kanal- und Abflussreinigung (CHF 430)
- Sanitäranlagen-Einbau & Renovierungsbegleitung (ab CHF 1'800)
Der genaue Leistungsumfang wird vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt. Arbeiten werden in der Regel in Winterthur und der näheren Umgebung erbracht.
4. Pflichten des Kunden
- Rechtzeitige Bereitstellung des Zugangs zu den betreffenden Räumlichkeiten
- Vollständige und wahrheitsgemässe Beschreibung des Anliegens bei der Auftragserteilung
- Information über bekannte Besonderheiten der Anlage (Materialien, frühere Eingriffe)
- Pünktliche Zahlung gemäss Rechnungsstellung
- Keine eigenständigen Eingriffe an der Anlage während laufender Aufträge ohne Absprache
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. in Rechnung zu stellen.
Mehrkosten, die sich aus einem erweiterten Befund ergeben, werden vor Ausführung mit dem Kunden besprochen. Zusatzarbeiten ohne schriftliche Bestätigung erfolgen auf Risiko des Kunden.
6. Termine und Verfügbarkeit
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Abweichungen werden so früh wie möglich kommuniziert. Tiefrohr behält sich vor, bei unvorhergesehenen Umständen (Krankheit, Material nicht verfügbar, höhere Gewalt) alternative Termine anzubieten. Kunden können Termine bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei absagen.
7. Ausführung der Arbeiten
Alle Arbeiten werden nach den geltenden Schweizer Installationsnormen (SVGW, SIA) ausgeführt. Tiefrohr behält sich vor, Arbeiten zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn:
- Die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann
- Bausubstanz oder Anlagen wesentlich vom beschriebenen Zustand abweichen
- Notwendiges Zubehör fehlt und nicht kurzfristig beschafft werden kann
In solchen Fällen wird der Kunde umgehend informiert und ein neuer Termin vereinbart.
8. Gewährleistung
Tiefrohr gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen. Mängel, die auf unsere Arbeit zurückzuführen sind, werden innert angemessener Frist behoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, gemäss Art. 371 OR. Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden.
9. Haftungsbeschränkung
Tiefrohr haftet für nachgewiesene direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Auftragswert der betreffenden Leistung begrenzt, sofern keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.
10. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte der Website (Texte, Grafiken, Struktur) sind Eigentum von Tiefrohr und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht kopiert, verbreitet oder verändert werden. Kunden erhalten eine beschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Website zum persönlichen Informationszweck.
11. Kündigung und Rücktritt
Der Kunde kann einen Auftrag bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei kurzfristigerer Absage kann Tiefrohr eine Aufwandentschädigung von bis zu CHF 80 in Rechnung stellen. Tiefrohr kann einen Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden, insbesondere bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder Zahlungsverzug.
12. Streitbeilegung
Im Streitfall verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Winterthur (Kanton Zürich), sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
14. Änderungen der AGB
Tiefrohr behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf dieser Seite abrufbar. Für laufende Aufträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.